Die „Anti-Chaoten-Initiative“ der SVP steht quer zu unserem Rechtsstaat
(Leserbrief in der Zürichsee-Zeitung, 7. Februar 2024)

Die sogenannte „Anti-Chaoten-Initiative“, über im Kanton Zürich am 3. März 2024 abgestimmt wird, gibt vor, Sachbeschädigungen und Vandalismus an Demonstrationen zu verhindern. Dabei greift sie zu einem Mittel, das mit rechtsstaatlichen Grundsätzen unvereinbar ist: zur Kollektivstrafe. Ginge es nach der SVP, sollen Menschen, die in guter Absicht und friedlich an einer Kundgebung oder an einem Umzug teilnehmen, sowohl für die Polizeieinsätze als auch für Sachbeschädigungen anderer zur Kasse gebeten werden – sofern der Anlass nicht bewilligt ist. Dasselbe soll auch für die Organisierenden gelten.

Gezielte Abschreckung vor friedlicher Demo-Teilnahme

Es ist allerdings weltfremd zu erwarten, dass sich Teilnehmende von Kundgebungen auf eigene Faust zuerst vergewissern, ob die Organisierenden tatsächlich eine Bewilligung eingeholt haben. Wie sollen sie das tun? Und warum überhaupt? Gänzlich quer zu unserem Rechtsverständnis aber steht die Forderung, dass jemand für Schäden zahlen muss, die andere mutwillig verursacht haben. 

Damit bezweckt die SVP-Initiative vor allem eins: Sie will von der Teilnahme an Kundgebungen und politischen Umzügen abschrecken. Und damit von der Wahrnehmung demokratischer Grundrechte.

Gegenvorschlag erzeugt Riesenbürokratie

Nicht ganz so weit geht der Gegenvorschlag: Er will ausserordentliche Polizeikosten an Demos den Verursachern anlasten. In der Praxis ist das kaum umsetzbar. Das Resultat wäre eine Riesenbürokratie, welche die Polizei nur von ihrer eigentlichen Arbeit abhält. Initiative und Gegenvorschlag sind darum beide abzulehnen.